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I. Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen

Nr. 118Rechtsverordnung zur Änderung der
Rechtsverordnung über die Ausführung des Kirchengesetzes über die Haushalts-, Kassen- und Vermögensverwaltung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
(Ausführungsverordnung HKVG – HKVG-AVO)

Vom 25. September 2026

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Die Kirchenleitung hat aufgrund von § 70 Absatz 7 und § 91 Nr. 9 des Kirchengesetzes über die Haushalts-, Kassen- und Vermögensverwaltung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (HKVG) vom 17. April 2010 (KABl. S. 87), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 20. April 2024 (KABl. Nr. 63 S. 133), im Einvernehmen mit dem Ständigen Haushaltsausschuss der Landessynode die folgende Rechtsverordnung erlassen:
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§ 1

Die Rechtsverordnung über die Ausführung des Kirchengesetzes über die Haushalts-, Kassen- und Vermögensverwaltung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Ausführungsverordnung HKVG – HKVG-AVO) vom 11. Januar 2019 (KABl. S. 31), wird wie folgt geändert:
Nach § 3 wird ein neuer § 3 a mit folgendem Wortlaut eingefügt:
“§ 3 a
Uneinbringlichkeit von Forderungen
Forderungen gelten im Sinne des § 70 Absatz 5 Satz 2 HKVG als uneinbringlich, wenn sie vier Jahre nach Fälligkeit nicht erfüllt wurden. Satz 1 gilt nicht für Forderungen, die tituliert oder rechtshängig sind oder über die eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde und die letzte Raten-zahlung nicht länger als drei Jahre zurückliegt.“
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§ 2

Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
Berlin, den 1. Oktober 2026
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein
Bischof
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II. Bekanntmachungen

Nr. 119Bekanntmachung des Konsistoriums über Handreichungen
zur Ordnung für Sakramente und Feiern zur Begleitung des Lebens und des Glaubens (SaFO)

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Das Konsistorium benennt das Webangebot https://evangelisch-wiki.de – Orientierung im kirchlichen Leben der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) (auch im Auftrag der Union Evangelischer Kirchen) als Handreichung (§ 7 der Ordnung für Sakramente und Feiern zur Begleitung des Lebens und des Glaubens [SaFO] vom 25. April 2026 [KABl. Nr. 64 S. 120]) und als Orientierungsrahmen, der theologisches Nachdenken, rechtliche Klärung und praktische Handlungsspielräume miteinander verbindet.
Berlin, den 22. September 2026
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Für das Konsistorium
Dr. Martin Richter
Oberkonsistorialrat

Nr. 120U r k u n d e
über die dauernde Verbindung
der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Lübbenau und Umland
und der Evangelischen Kirchengemeinde Vetschau,
beide Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz,
zu einem Pfarrsprengel

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Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 22. November 2025 (KABl. Nr. 155 S. 293), beschlossen:
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§ 1

Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Lübbenau und Umland und die Evangelische Kirchengemeinde Vetschau, beide Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, werden dauernd zum Pfarrsprengel Lübbenau-Vetschau verbunden.
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§ 2

Die Pfarrstellen der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Lübbenau und Umland und die Pfarrstellen der Evangelischen Kirchengemeinde Vetschau werden auf die Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Lübbenau-Vetschau übertragen.
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§ 3

Diese Urkunde tritt am 1. Dezember 2026 in Kraft.
Berlin, den 1. September 2026
Az.: 1002-01:0798
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Viola Vogel
Konsistorialpräsidentin

Nr. 121Satzung zur Änderung der Satzung des Domstifts Brandenburg

Vom 25. September 2026

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In § 4 Absatz 1 Satz 1 der Satzung des Domstifts Brandenburg in der Fassung vom 25. November 2022 (KABl. Nr. 155 S. 232, ber. 2023 Nr. 18 S. 32), geändert durch Beschluss vom 6. März 2026 (KABl. Nr. 40 S. 62), wird die Zahl 14 durch die Zahl 16 ersetzt.
Zum Inkrafttreten vgl. § 10 Absatz 2 Satz 2 der Satzung des Domstifts Brandenburg: [Änderungen] treten mit Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz in Kraft.
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Nr. 122Satzung zur Änderung der Satzung der Stiftung Garnisonkirche Potsdam

Vom 29. September 2026

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§ 1

Die Satzung der Stiftung Garnisonkirche Potsdam vom 20. Januar 2014, zuletzt geändert durch Satzung zur Änderung der Satzung vom 18. Februar 2023 (KABl. Nr. 192 S. 321), wird wie folgt geändert:
  1. Die Präambel wird wie folgt gefasst:
    „Die Garnisonkirche Potsdam ist ein kirchlicher Bildungs-, Kultur- und Erinnerungsort von nationaler und europäischer Bedeutung. Sie steht für die wechselvolle deutsche Geschichte in den letzten drei Jahrhunderten – besonders aber des 20. Jahrhunderts. Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, der Kirchenkreis Potsdam, der Evangelisch-Kirchliche Hilfsverein und die Landeshauptstadt Potsdam verfolgen als Stifter das Ziel des Wiederaufbaus und der Nutzung der Garnisonkirche als Stadtkirche sowie als Ort der Versöhnung, der Friedens- und Demokratiebildung.“
  2. § 2 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
    „(1) Die Stiftung dient kirchlichen und gemeinnützigen Zwecken. Insbesondere bezweckt die Stiftung die Förderung der Religion, der Kunst und Kultur, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung.“
  3. § 2 Absatz 6 wird wie folgt gefasst:
    „(6) Der Stiftungszweck wird weiterhin durch die Etablierung eines Erinnerungs- und Lernortes verwirklicht. Hierzu unterhält die Stiftung eine Dauerausstellung im Turm, die die wechselvolle Geschichte der Garnisonkirche im deutschen und europäischen Kontext im Sinne des histori-schen Lernens aufarbeitet, dokumentiert und vermittelt. Die Stiftung pflegt die Zusammenarbeit mit Partnern aus Bildung, Wissenschaft, Kultur und den Kirchen, darunter auch die internationale Nagelkreuzgemeinschaft.“
  4. § 2 wird um folgenden Absatz 7 ergänzt:
    „(7) Der Stiftungszweck wird im Bereich der Erziehung und Bildung durch Projekte, Workshops und Aktivitäten vorzugsweise auf dem Areal der Garnisonkirche verwirklicht.“
  5. § 5 wird um folgenden Satz 2 ergänzt:
    „Mitglieder der Organe sollen einer Mitgliedskirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen angehören, wobei die Mehrheit einer Mitgliedskirche der EKD angehört.“
  6. In § 9 Absatz 1 werden die Wörter „und ein Verwaltungsvorstand“ gestrichen.
  7. § 11 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
    „(3) Beschlüsse nach Absatz 1 und 2 bedürfen der Genehmigung durch die nach den gesetzli-chen Vorgaben jeweils zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde.“
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§ 2

Diese Satzungsänderung tritt mit Erteilung der Genehmigung durch das Konsistorium als kirchliche Stiftungsaufsichtsbehörde in Kraft.
Vorstehende Satzung wurde am 29. September 2026 durch das Kollegium des Konsistoriums der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz kirchenaufsichtlich genehmigt.
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Nr. 123Genehmigung eines neuen Kirchensiegels

Konsistorium Az.: 1312-03:39/059-32.04
Berlin, den 5. Oktober 2026
Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Blumberg-Lindenberg, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „ein Punkt“ und „zwei Punkte“ eingeführt.
Die Umschrift lautet: „EV. GESAMTKIRCHENGEMEINDE BLUMBERG-LINDENBERG“.
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Nr. 124Außergeltungsetzung von Kirchensiegeln

Konsistorium Az.: 1312-03:39/059-32.04
Berlin, den 5. Oktober 2026
Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Blumberg mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE BLUMBERG“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Lindenberg mit der Umschrift „EV. KIRCHENGEMEINDE LINDENBERG“, beide Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, werden außer Geltung gesetzt.

III. Stellenausschreibungen

Nr. 125Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. In der Justizvollzugsanstalt Nord-Brandenburg Teilanstalt Neuruppin-Wulkow ist ab dem 1. Dezember 2026 für die Dauer von sechs Jahren ein landeskirchlicher Auftrag für Gefängnisseelsorge mit 50 % Dienstumfang zu besetzen.
    Die Teilanstalt Neuruppin-Wulkow wurde 2001 in Betrieb genommen und verfügt über 220 Haftplätze für männliche Inhaftierte (113 Untersuchungshaft, 64 Strafhaft, 64 Offener Vollzug). In der Strafhaft befinden sich Gefangene mit einer Strafdauer bis zu drei Jahren sowie in der Teilanstalt Inhaftierte, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Zurzeit sind 200 Haftplätze belegt. Dazu kommen 136 Mitarbeitende. Die JVA liegt 11 km vom Zentrum Neuruppins entfernt und ist stündlich durch eine Busverbindung erreichbar.
    Neuruppin, die Stadt Fontanes und Schinkels, liegt inmitten der wald- und seenreichen Ruppiner Landschaft, direkt am Ruppiner See, ca. 70 km nördlich von Berlin. Die Kreisstadt ist durch Regionalbahn und Autobahn verkehrstechnisch gut angebunden. Sie ist zugleich Verwaltungs- und Gerichtsstandort und Sitz der Landkreisverwaltung. Zum Schulstandort gehört auch eine evangelische Grund- und Oberschule sowie das evangelische Gymnasium. Neuruppin bietet vielfältige kulturelle Angebote, so ist die Stadt Standort der Kulturkirche, der Kreismusik und Jugendkunstschule, einer Kreisbibliothek und des Museums Neuruppin. Zudem ist mit dem Universitätsklinikum Berlin Brandenburg vor Ort eine umfassende medizinische Versorgung gegeben.
    Zu den Aufgaben der Gefängnisseelsorge gehören:
    • seelsorgliche Begleitung von Gefangenen, deren Zu- und Angehöriger sowie den Mitarbeitenden im Strafvollzug,
    • Seelsorge in Einzelgesprächen,
    • Gottesdienste und spirituelle Angebote,
    • Gruppenarbeit mit Gefangenen,
    • ökumenische Zusammenarbeit,
    • Pflege von Kontakten zur Leitung der JVA und den Fachdiensten,
    • verpflichtende Supervision,
    • Teilnahme an Konventen und fachspezifischen EKD-weiten Fortbildungen.
    Erwartet werden:
    • Berufserfahrung im Pfarrdienst,
    • seelsorgliche Kompetenz im Umgang mit Menschen und die Fähigkeit, sich Gefangenen, Bediensteten und Angehörigen freundlich und offen zuzuwenden,
    • eine KSA-Ausbildung oder vergleichbare Qualifikation,
    • interkulturelle Kompetenz,
    • die Bereitschaft zur feldspezifischen Fort - und Weiterbildung einschließlich der Teilnahme an Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt,
    • die Bereitschaft zur Selbstreflexion und Arbeit an der eigenen Rollenklarheit,
    • die Fähigkeit, klar, in einfacher Sprache und mit theologischer Tiefe lebensnah zu predigen,
    • die Bereitschaft zur Zusammenarbeit in der JVA, im Konvent und in der Ökumene,
    • Kontaktfreudigkeit, Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit und Humor.
    Geboten werden:
    • ein interessantes und herausforderndes Arbeitsfeld,
    • strukturierter Pfarrdienst mit festen Dienstzeiten,
    • eine begleitete Einführungsphase durch Hospitation bei einer/m erfahrenen Kolleg:in,
    • eine geschwisterliche Dienstgemeinschaft der Gefängnisseelsorgenden,
    • eine EKD-weite Vernetzung durch die Mitgliedschaft in der Evangelischen Konferenz für Gefängnisseelsorge in Deutschland,
    • Supervision,
    • fachspezifische Fortbildungen,
    • Fachberatung durch die Landespfarrerin für Gefängnisseelsorge sowie Beratung und Begleitung durch das Referat Spezialseelsorge im Konsistorium.
    Eine Dienstwohnung ist nicht vorhanden. Bei der Suche nach einer passenden Wohnung ist Unterstützung durch die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Ruppin möglich.
    Weitere Auskünfte erteilen die Landespfarrerin für Gefängnisseelsorge Heike Richter, Telefon: 030/901442654 oder 0172/8424365, und Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst, Telefon: 030/24344286.
    Bewerbungen werden bis zum 18. November 2026 erbeten an das Konsistorium, Referat 3.2, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  2. Die (25.) landeskirchliche Schulpfarrstelle im Bereich der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht in Potsdam ist zum 1. Februar 2027 mit 100 % Dienstumfang für die Dauer von sechs Jahren zu besetzen.
    Die Tätigkeit umfasst die Erteilung von evangelischem Religionsunterricht sowie die Mitgestaltung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen schulischer und kirchlicher Bildungsarbeit in Gemeinden und Kirchenkreisen. Der Schwerpunkt liegt in der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern an weiterführenden Schulen.
    Erwartet werden Bewerbungen von religionspädagogisch qualifizierten Pfarrerinnen und Pfarrern, die Freude am Unterrichten, an der aktiven Mitgestaltung schulischen Lebens und an der Entwicklung relevanter schulbezogener Formate mitbringen, insbesondere in den Bereichen Demokratieförderung, fächerübergreifenden Projekten sowie in der Mitgestaltung profilbildender Höhepunkte des Schuljahres.
    Weitere Auskünfte erteilen die Beauftragte für Evangelischen Religionsunterricht in der ARU Potsdam Linda Metsch, Telefon: 0331/901196, oder der zuständige Referatsleiter im Konsistorium Oberkonsistorialrat Dr. Dieter Altmannsperger, Telefon: 030/24344344.
    Bewerbungen werden bis zum 18. November 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  3. Die (10.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung im Evangelischen Kirchenkreis Neukölln (für pfarramtliche Dienste in der Region Königs Wusterhausen) ist ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt mit 100 % Dienstumfang durch Wahl durch den Kreiskirchenrat für sechs Jahre zu besetzen. Mit der Pfarrstelle ist die Verwaltung der Pfarrstelle der Evangelischen Lukas-Kirchengemeinde Königs Wusterhausen und der (2.) Pfarrstelle des Pfarrsprengels Königs Wusterhausen mit je 50 % DU verbunden.
    Zur Lukas-Kirchengemeinde gehören die Königs Wusterhausener Ortsteile Niederlehme, Senzig und Zernsdorf mit jeweils einer eigenen Predigtstätte. In den Ortsteilen der Lukas-Kirchengemeinde findet im Wechsel jeden zweiten Sonntag ein Gottesdienst statt. Zur Lukas-Kirchengemeinde gehören ca. 900 Gemeindeglieder. In Senzig befindet sich ein gut ausgebautes Gemeindehaus mit Kirchsaal.
    Zum Pfarrsprengel Königs Wusterhausen gehören die Gemeinden Königs Wusterhausen, Deutsch Wusterhausen und Schenkendorf-Zeesen mit ca. 2.300 Gemeindegliedern. Zentrum von Pfarrsprengel und Region ist das Gemeindezentrum an der Kreuzkirche. Im Pfarrsprengel ist eine weitere Pfarrperson mit 100 % DU tätig.
    Die gemeinsame Regionalküsterei befindet sich in der Kernstadt Königs Wusterhausen neben der Kreuzkirche im neuen Gemeindezentrum, in dem sich auch Angebote des kreiskirchlichen Diakoniewerks Simeon befinden.
    Königs Wusterhausen verfügt über Regional- und S-Bahn-Anschluss und liegt in unmittelbarer Nähe zum Berliner Autobahnring. Alle Schulformen sind vorhanden.
    Der neuen Pfarrperson stehen hauptamtliche regionale Mitarbeitende in den Bereichen Arbeit mit Kindern und Familien (eine Gemeindepädagogin mit 100 % RAZ in der Region) zuständig für die Christenlehre, für die Konfirmand:innen- und Jugendarbeit (ein Jugendmitarbeiter mit 50 % RAZ in der Region) und schließlich die bereits erwähnte Küsterei mit 50 % RAZ zur Seite. Im Pfarrsprengel ist zudem eine Kirchenmusikerin mit 100 % RAZ tätig. Alle Mitarbeitenden sind beim Kirchenkreis angestellt.
    Die neue Pfarrperson erwartet ein aktives und vielfältiges Gemeindeleben mit unterschiedlichen Gemeindekreisen, profilierter Kirchenmusik (Kantorei, Posaunenchor, Kinderchor, Flötenkreis und Gospelchor), engagierten Ehrenamtlichen und aktiven Gemeindekirchenräten, die sich auf die Zusammenarbeit freuen.
    Neben den in Abstimmung mit dem Pfarrkollegen zu verteilenden pfarramtlichen Aufgaben soll im Team die regionale Zusammenarbeit gestärkt und Schwerpunkte kirchlicher Arbeit an den verschiedenen Standorten in der Region entwickelt werden.
    Im Kirchenkreis Neukölln gibt es ein vertrauensvolles und kollegiales Miteinander aller Kolleginnen und Kollegen. Es gibt zudem eine zuverlässige Begleitung durch Organisations- und Gemeindeberatung sowie durch weitere Fachstellen (familienbezogene Arbeit, Jugendarbeit, Prävention, diakonische Vernetzung) im Kirchenkreis.
    Es ist keine Dienstwohnung vorhanden. Gemeinden und Kirchenkreis sind aber gerne bei der Suche einer passenden Wohnung behilflich.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Dr. Christian Nottmeier, Rübelandstraße 9b, 12053 Berlin, Telefon: 030/68904140, E-Mail: superintendentur@kk-neukoelln.de, Pfarrer Ingo Arndt (Pfarrsprengel Königs Wusterhausen), Telefon: 0162/2963897, E-Mail: i.arndt@evangelische-kirche-kw.de, Pfarrer Dr. Sascha Gebauer (Vakanzverwalter Lukas-KG), Telefon: 0177/6068521, E-Mail: s.gebauer@kk-neukoelln.de.
    Bewerbungen werden bis zum 18. November 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  4. Die (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des künftigen Pfarrsprengels Lübbenau-Vetschau, Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, mit dem Dienstsitz in Vetschau ist ab dem 1. September 2027 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.
    Vetschau liegt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz im Süden Brandenburgs. Zur Kirchengemeinde gehören die Predigtstätten Vetschau, Kalkwitz und Saßleben (887 Gemeindeglieder). Mit der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Lübbenau (2.014 Gemeindeglieder) wird die Evangelische Kirchengemeinde Vetschau zum 1. Dezember 2026 einen Pfarrsprengel bilden. Die Verteilung der Aufgaben der dann zwei Pfarrpersonen wird durch Beschluss der Gemeindekirchenräte geregelt. In Vetschau findet wöchentlich Gottesdienst statt, in den beiden anderen Orten in der Regel monatlich. Schwerpunkt der Arbeit ist in der Kleinstadt Vetschau.
    Die Kirchengemeinde wünscht eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, die oder der insbesondere:
    • partnerschaftlich mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden und der Pfarrerin in Lübbenau zusammenarbeitet,
    • sich an den konzeptionellen Überlegungen für Kirche in der Region beteiligt,
    • mit fröhlichem Herzen Gottesdienste feiert,
    • mit den kommunalen Verantwortungsträgern zusammenarbeitet,
    • mit eigenem Kfz alle Orte im Pfarrsprengel erreichen kann.
    Die Kirchengemeinde bietet:
    • engagierte ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ein kompetentes berufliches Mitarbeiterteam. Dazu gehören eine in Teilzeit arbeitende Gemeindepädagogin, eine in Teilzeit arbeitende Kirchenmusikerin, eine in Teilzeit arbeitende Regionalküsterin sowie ein Lektor,
    • eine geräumige Dienstwohnung im Pfarrhaus in Vetschau.
    In der am Rand des Spreewaldes gelegenen Kleinstadt Vetschau (ca. 7.600 Einwohner:innen) sind mehrere Kindergärten, eine Grundschule und eine Oberschule vorhanden. Es gibt mit der Bahn und der Autobahn A15/A13 eine Anbindung nach Berlin, Cottbus, Dresden und Leipzig.
    Weitere Informationen sind auf der Homepage www.kirche-vetschau.de zu finden. Die restaurierte, touristisch interessante und häufig besuchte wendisch-deutsche Doppelkirche wird für vielfältige Veranstaltungen genutzt und durch einen Förderverein betreut.
    Weitere Auskünfte erteilen der stellvertretende Vorsitzende des Gemeindekirchenrates der Kirchengemeinde Vetschau Hartmut Bott, Telefon: 035433/3927, sowie Superintendent Thomas Köhler, Telefon: 03546/3122.
    Bewerbungen werden bis zum 18. November 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  5. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Beeskow, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, ist mit 100 % Dienstumfang für den Pfarrdienst in der Gesamtkirchengemeinde Beeskow ab dem 1. Dezember 2026 durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Die Kreisstadt Beeskow (8.000 Einwohner:innen) liegt in einer wasser- und waldreichen Umgebung mit vielen Erholungsmöglichkeiten. Sie verfügt über eine gute Infrastruktur mit Bus- und Bahnanschluss und ein vielfältiges kulturelles Angebot. In der Stadt selbst und in der Umgebung gibt es Grund- und Oberschulen, Kindergärten, ein Krankenhaus, eine Bibliothek und gute Einkaufsmöglichkeiten. Die gotische Backsteinkirche St. Marien, die nach der Kriegszerstörung und der politischen Wende ein neues Dach und einen neuen Turm erhalten hat, ist stadtbildprägend und aus allen Richtungen weithin sichtbar. In Beeskow steht ein saniertes Pfarrhaus mit geräumiger Dienstwohnung sowie einem schönen Pfarrgarten zur Verfügung.
    Die Gesamtkirchengemeinde Beeskow mit etwa 1.700 Gemeindegliedern besteht aus den beiden Ortskirchen Beeskow und Krügersdorf-Grunow. Lebendiges Gemeindeleben mit Kindergruppen (Christenlehre), Konfirmand:innenzeit und Erwachsenen- und Senior:innengruppen und eine rege Kirchenmusik sind wesentlicher Teil des Lebens in der Kreisstadt und in den sie umgebenden Orten.
    In der im Innenraum teilsanierten St. Marien-Kirche können die größere mittelalterliche Sakristei, das Südschiff und im Sommer das Mittelschiff für Gottesdienste und Veranstaltungen genutzt werden. Weitere Orte des Gemeindelebens sind das ansprechende, sanierte Gemeindezentrum „Alte Schule“ am Kirchplatz in Beeskow sowie insgesamt elf sanierte Dorfkirchen und verschiedene Räume in gemeindlichen Häusern in den umliegenden Orten. Für die St. Marien-Kirche wurde aktuell eine Machbarkeitsstudie zur weiteren Herrichtung des Innenraums erarbeitet, die in den kommenden Jahren schrittwiese konkretisiert und umgesetzt werden soll.
    Ein engagierter Gesamtgemeindekirchenrat sowie zwei Ortskirchenräte begleiten die Gemeindearbeit. Zum Team der hauptamtlich Mitarbeitenden gehören eine Kirchenmusikerin (50 %), eine Gemeindepädagogin in der Arbeit mit Kindern (50 %) sowie eine Mitarbeiterin im Gemeindebüro (50 %). Die Verantwortung für die Gottesdienste teilen sich die Pfarrperson, eine Prädikantin, ein Nachbarpfarrer und Lektor:innen. Viele Ehrenamtliche tragen zu einem lebendigen Angebot der Gemeinde bei. An verschiedenen Stellen wird die Arbeit auch von engagierten Fördervereinen unterstützt.
    Bei Veranstaltungen, in der diakonischen Arbeit sowie der Jugendarbeit und in praktischen Dingen arbeitet die Gemeinde mit anderen zusammen: mit den anderen Kirchengemeinden der Region, in guter ökumenischer Gemeinschaft mit der katholischen Gemeinde in Beeskow, mit der Stadt Beeskow und den Kommunen der umliegenden Orte. Die Zusammenarbeit kann noch weiter ausgebaut werden.
    Die Kirchengemeinde ist offen für neue Menschen und Impulse. Sie freut sich auf Ihre Bewerbung, insbesondere wenn Sie:
    • offen und neugierig sind auf eine neue Gemeinde,
    • Freude haben an einer einladenden und lebensnahen Verkündigung, einer zugewandten Seelsorge und einer gemeinsamen Gestaltung und Weiterentwicklung des Gemeindelebens in Veranstaltungen und Gruppen,
    • ehrenamtliches Engagement fördern und das Gespräch mit den Gemeindegliedern suchen,
    • sich im Gemeinwesen, in der Ökumene in der Stadt und in der Region einbringen möchten,
    • sich für die bauliche Weiterentwicklung der St. Marien-Kirche mit Beharrlichkeit und Augenmaß engagieren möchten,
    • auf der Grundlage von verlässlichen Absprachen gerne selbständig und im Team mit Haupt- und Ehrenamtlichen arbeiten.
    Der Einsatz im Religionsunterricht entsprechend der Pfarrverpflichtung (zwei Stunden wöchentlich) ist Teil des Dienstes.
    Informationen zur Kirchengemeinde finden Sie unter www.evangelische-kirche-beeskow.de.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Dr. Claudia Ludwig, Telefon: 033672/72600, und Superintendent Frank Schürer-Behrmann, Telefon: 0335/5563131.
    Bewerbungen werden bis zum 18. November 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.

Nr. 126Erneute Ausschreibung einer Pfarrstelle

Die (2.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Neukölln ist mit 100 % Dienstumfang zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von sechs Jahren neu zu besetzen.
Das Vivantes Klinikum Neukölln ist ein akademisches Lehrkrankenhaus der Maximalversorgung und mit über 1.300 Betten eines der größten in Berlin. Es umfasst nahezu alle medizinischen Fachdisziplinen sowie eines der größten Geburts- und Pränatalzentren Berlins. Die soziale und kulturelle Situation des Neuköllner Bezirks spiegelt sich im Krankenhaus bei Patient:innen sowie Mitarbeitenden wider.
Die Seelsorge wird geschätzt und ist im Alltag der Klinik präsent. Das ökumenische Team arbeitet mit Schwerpunkten in der Palliativmedizin, Psychiatrie, in verschiedenen onkologischen Zentren und im Mutter-Kind-Zentrum mit dem Schwerpunkt in der Geburtsmedizin.
Mit der zu besetzenden Stelle ist der Schwerpunkt des Mutter-Kind-Zentrums verbunden, die mehrmals jährlich stattfindenden Beisetzungen der stillgeborenen Kinder sowie die Begleitung der Sternenkinderfamilien.
Zum Team gehört derzeit ein evangelischer Seelsorger (100 %) und ein katholischer Seelsorger (50 %).
Das Team freut sich auf eine Pfarrperson, die Freude hat, die Seelsorge in ökumenischer Verbundenheit zu gestalten, die grundsätzlich offen ist für alle Menschen, unabhängig von Religion und Weltanschauung, und die Seelsorge als Kernaufgabe evangelischer Kirche vertritt.
Dazu gehören:
  • Besuche am Krankenbett,
  • Gespräche mit An- und Zugehörigen und
  • Seelsorge an Mitarbeitenden des Klinikums,
  • Zusammenarbeit mit den Psychosozialen Diensten (Psychoonkologie, Sozialdienst u. a. m.),
  • zukünftig angestrebte Mitarbeit und Präsenz im Ethikkomitee.
Notwendig ist die Einbindung in die Strukturen der Klinik (regelmäßiger Kontakt zu der Regionaldirektion, Mitarbeit im klinischen Ethikkomitee und punktuell bei Weiterbildungen in den Stationsteams).
Erwartet wird:
  • die regelmäßige Teilnahme an den Pfarrkonventen und den Seelsorgefachkonventen sowie
  • die Vernetzung der Arbeit im Kirchenkreis,
  • die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den sich entwickelnden ehrenamtlichen Diensten.
Zurzeit befinden sich verschiedene ehrenamtliche Dienste im Aufbau (Grüne Damen, ehrenamtliche muslimische/interreligiöse Seelsorge/ehrenamtliche Schulungen auf Kirchenkreisebene).
Der Dienst schließt eine im Team geregelte Erreichbarkeit ein. Sonntägliche Gottesdienste und Kasualgottesdienste haben ihren festen Platz im Klinikalltag. Die Betreuung des Raums der Stille ist dem Seelsorgeteam anvertraut.
Vorausgesetzt wird eine zwölfwöchige Klinische Seelsorgeausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation gemäß den Richtlinien für die Krankenhausseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 8. September 2023. Erwartet wird ebenso die Bereitschaft zur Supervision. Eine Kollegiale Beratung/Intervision der Seelsorgenden im Kirchenkreis ist vorhanden.
Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Steffen Madloch, E-Mail: steffen.madloch@gemeinsam.ekbo.de, die Landespfarrerin für Krankenhaus- und Altenpflegeheimseelsorge Anne Heimendahl, Telefon: 030/24344232, sowie der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Neukölln Dr. Christian Nottmeier, Telefon: 030/68904140.
Bewerbungen werden bis zum 18. November 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.

Nr. 127Ausschreibung einer Kirchenmusikstelle

Der Evangelische Kirchenkreis Zossen-Fläming bietet zum nächst möglichen Zeitpunkt eine verantwortungsvolle und kreative Aufgabe für eine/n Regionalkantor:in (m,w,d) KM 2, 100 %, der/die Kirchenmusik in einer Region mit großem Potenzial, engagierten Gemeinden und vielfältigen musikalischen Möglichkeiten im Speckgürtel Berlins rund um Ludwigsfelde und Trebbin gestaltet.
Gesucht wird eine kommunikative Person, die Musik und Menschen liebt, dem kulturellen Schwerpunkt der Kirchengemeinden ein Gesicht gibt, Gottesdienste fantasievoll gestaltet, Neben- und Ehrenamtliche fördert und begleitet, Menschen aller Altersgruppen zum Mitmachen inspiriert und gemeinsame Ideen für eine lebendige Kirchenmusik in der ländlichen Region verwirklicht.
Geboten werden:
  • St. Michael Ludwigsfelde (Euleorgel 1974 II/ Ped 12), großzügiges Gemeindehaus mit Flügel und Bandraum,
  • die Stadtkirche Trebbin mit der historischen Sauerorgel (II/Ped 22, 1905), diverse Kirchenräume in den umliegenden Dörfern,
  • ein aufgeschlossenes Team Mitarbeitender in der Region und im Kirchenkreis,
  • viel Raum für eigene Akzente und Kreativität in Gottesdienst, Konzert und für die weitere Entwicklung der regionalen Kirchenmusik,
  • Kinderchor unter eigener Leitung,
  • Büroraum mit Laptop und Diensthandy,
  • gute Zusammenarbeit mit den neun hauptamtlichen Kirchenmusiker:innen und dem Kreiskantor des Kirchenkreises (gemeinsame Projekte, Aus- und Fortbildungszentrum),
  • erprobte Kooperation mit Kindergarten, Musikschule und Gymnasium,
  • zahlreiche Verkehrsverbindungen für Auto, Zug und Fahrrad nach Berlin und Potsdam,
  • Stadt, Land, Seen und Wälder.
Gewünscht werden:
  • Freude an der gemeinsamen Konzepterstellung regionaler Kirchenmusik,
  • Gründung einer Regionalkantorei,
  • Koordinierung und Begleitung der Orgeldienste und Konzerte in der Region,
  • Durchführung von Jugendchorprojekten,
  • nach Neigung Unterstützung der Arbeit mit Blechbläser:innen.
Die genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt in Absprache mit der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfanges für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf KM 2-Stellen. Die Vergütung erfolgt gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO).
Anstellungsträger ist der Evangelische Kirchenkreis Zossen-Fläming.
B-Examen, Diplom oder ein Bachelor-Abschluss in Kirchenmusik und die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche sind Voraussetzung für die Anstellung.
Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Dr. Christoph Rätz, E-Mail:christoph.raetz@kkzf.de, und Kreiskantor KMD Manuel Gera, Telefon: 0151/56394316, E-Mail: kreiskantorat@kkzf.de.
Digitale Bewerbungen werden erbeten an den Evangelischen Kirchenkreis Zossen-Fläming, Kreiskantor Manuel Gera, E-Mail: kreiskantorat@kkzf.de.
Persönliche Vorstellung nach Vereinbarung.

Nr. 128Erneute Ausschreibung einer Kirchenmusikstelle

Der Evangelische Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz sucht ab sofort eine/n Regionalkirchenmusiker:in (m/w/d) für die Region Hoyerswerda – bis zu 100 % Beschäftigungsumfang (KM 1).
Hoyerswerda (knapp 31.000 Einwohnerinnen und Einwohner) liegt mitten im Lausitzer Seenland – einer wachsenden Urlaubs- und Erholungsregion mit viel Raum für Kultur, Natur und neue Ideen. Bautzen und Dresden sind schnell mit Zug oder Auto erreichbar. Durch den Strukturwandel nach dem Braunkohleausstieg entstehen hier neue Perspektiven für Tourismus, Kultur und gesellschaftliches Leben.
Um die Region persönlich erleben zu können, laden wir zu einer Tagestour durch die Umgebung ein – mit anschließendem Abendessen und Gelegenheit zum Kennenlernen vor Ort.
Musikalisches Zentrum der Regionalkirchenmusikerin/des Regionalkirchenmusikers ist die Johanneskirche in der Altstadt Hoyerswerdas: eine dreimanualige Eule-Orgel, ein angrenzendes Gemeindehaus und sehr gute Räume für Proben, Ausbildung und kreative Projektarbeit bieten beste Voraussetzungen für lebendige Kirchenmusik.
Geboten werden:
  • eine bis zu 100 %-Anstellung – auf Wunsch und nach Absprache auch in Teilzeit – mit Vergütung nach dem Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO),
  • ein junges, motiviertes Regionalkantor:innenteam,
  • viele engagierte Ehrenamtliche,
  • lebendige kirchenmusikalische Gruppen – darunter Chöre, Posaunenchöre, ein Kinderchor und Flötengruppen,
  • interessante und gut gepflegte Orgeln mit vielfältigen musikalischen Möglichkeiten,
  • Kooperationen mit professionellen Orchestern, Kolleginnen und Kollegen sowie Chören in Görlitz, Bautzen, Löbau, Kamenz und Zittau für große Projekte,
  • ein eigenes Dienstzimmer im Pfarramt Hoyerswerda Altstadt,
  • klare Arbeitsstrukturen, verlässliche Absprachen und Raum für eigene Akzente,
  • Unterstützung bei der Wohnungsfindung.
Gestaltungsmöglichkeiten sind:
  • Leitung des Oratorienchors Hoyerswerda mit jährlich drei überregionalen Konzert-/Oratorienprojekten,
  • Weiterentwicklung der regionalen Kinderchorarbeit und das Schaffen von Räumen, in denen junge Stimmen wachsen können,
  • Übernahme einer weiteren Gruppe nach eigenen Interessen – etwa Posaunenchor, Kammerchor, Flötenchor oder Gospelchor,
  • Mitwirkung in der D-Ausbildung im Kirchenkreis, insbesondere durch Orgel- und Chorleitungsunterricht sowie Kurswochenenden,
  • Planung, Organisation und Gestaltung von Konzerten sowie kirchenmusikalischen Projekten mit eigener Handschrift,
  • fachliche und kreative Begleitung der Erweiterung der Eule-Orgel in der Johanneskirche Hoyerswerda,
  • kollegiale Zusammenarbeit im Gemeindeteam sowie mit den vier Regionalkantorinnen und Regionalkantoren und dem Kreiskantor des Kirchenkreises.
Gesucht wird eine Person, die Kirchenmusik als lebendige Verkündigung versteht, kreativ gestaltet und mit Mut neue Wege der Musikvermittlung geht, gern mit Menschen unterschiedlicher Generationen zusammenarbeitet und Freude an Kooperationen in den Gemeinden mitbringt sowie über ein abgeschlossenes Kirchenmusikstudium (mindestens Bachelor oder B-Diplom) und einen Führerschein der Klasse B verfügt.
Die genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt gemeinsam mit der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfanges für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf KM 1-, KM 2- und KM 3-Stellen.
Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Daniel Schmidt, Telefon: 03588/259139, E-Mail: daniel.schmidt@gemeinsam.ekbo.de, und Kreiskirchenmusiker Fabian Kiupel, Telefon: 0173/7784912, E-Mail: fabian.kiupel@gemeinsam.ekbo.de.
Der Kirchenkreis freut sich über Anfragen und Bewerbungen bis zum 31. Oktober 2026 an: Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, Superintendentur, Bautzener Straße 21, 02906 Niesky.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden besonders berücksichtigt.
Der Vorstellungstermin ist für den 23. November 2026 geplant.

IV. Personalnachrichten

Nr. 129Nachrichten und Personalien

Berufen oder eingestellt in den Probedienst wurde:
Raphaela Müller als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. September 2026,
Pauline Wendel als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Oktober 2026.
Berufen in das Dienstverhältnis auf Lebenszeit wurde:
Pfarrerin Verena Tigges mit Wirkung vom 1. Oktober 2026,
Ordinierte Gemeindepädagogin Maraike Winkler-Meinig mit Wirkung vom 1. Oktober 2026.
Ein privatrechtliches Dienstverhältnis hat begonnen:
Pfarrer Tim Dornblüth mit Wirkung vom 1. September 2026,
Pfarrerin Dr. Andrea Völkner mit Wirkung vom 1. Oktober 2026.
Übertragen wurde:
Pfarrer Tim Dornblüth die (2.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung im Evangelischen Kirchenkreis Oderland-Spree mit Wirkung vom 1. September 2026 für die Dauer von zwei Jahren,
Pfarrerin Verena Tigges die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Hohenschönhausen, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrerin Dr. Andrea Völkner die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinde Potsdam-Drewitz, Kirchenkreis Potsdam, mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 für die Dauer von zehn Jahren,
der ordinierten Gemeindepädagogin Maraike Winkler-Meinig die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Fürbitt-Melanchthon Berlin Neukölln, Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 für die Dauer von zehn Jahren,
dem ordinierten Gemeindepädagogen Martin Johannes Wolf die (7.) landeskirchliche Pfarrstelle in der Gefängnisseelsorge im Land Brandenburg zur derzeitigen Wahrnehmung der Seelsorge in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 für die Dauer von sechs Jahren.
Verlängert wurde:
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamt-Klosterkirchengemeinde Doberlug, Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, auf den Pfarrer Manfred Grosser über den 30. September 2026 hinaus bis zum Eintritt in den Ruhestand,
der Zeitraum der Übertragung der (3.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte auf die Pfarrerin Andrea Kuhla über den 30. September 2026 hinaus bis zum 31. Dezember 2030,
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg auf den Pfarrer Uwe Mäkinen über den 30. September 2026 hinaus bis zum Eintritt in den Ruhestand,
die Beurlaubung von Pfarrerin Sarah Oltmanns für den Dienst als Radiopastorin beim Evangelischen Rundfunkreferat der Norddeutschen Kirchen e. V. über den 30. September 2026 hinaus für die Dauer von sechs Jahren,
der Zeitraum der Übertragung der Kreispfarrstelle für Jugendarbeit im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost auf die ordinierte Gemeindepädagogin Tina Rupprecht über den 30. September 2026 hinaus für die Dauer von sechs Jahren.
In den Wartestand ist getreten:
die ordinierte Gemeindepädagogin Manuela Michaelis, zuletzt Pfarrerin der Evangeliums-Kirchengemeinde, Kirchenkreis Reinickendorf, mit Ablauf des Monats September 2026,
Pfarrer Boris Witt-Felser, zuletzt Inhaber der (10.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung im Evangelischen Kirchenkreis Neukölln, mit Ablauf des Monats September 2026.
Beendet wurde:
das Pfarrdienstverhältnis auf Zeit zur Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz von Pfarrer Johannes von Campenhausen, zuletzt Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Fürbitt-Melanchthon Berlin-Neukölln, Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, durch Eintritt in den Ruhestand mit Ablauf des Monats September 2026.
Entlassen wurde:
Pfarrer David Frank, zuletzt Pfarrer im Evangelischen Kirchenkreis Havelland, aus dem Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, mit Wirkung vom 15. September 2026.
In den Ruhestand ist getreten:
Pfarrerin Caterina Freudenberg, zuletzt Inhaberin der (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Am Lietzensee, Evangelischer Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf, mit Ablauf des Monats September 2026,
Pfarrer Siegfried Freye, zuletzt beurlaubt für einen Dienst in der Evangelisch-Lutherischen Kirche Hannovers, mit Ablauf des Monats September 2026,
Pfarrerin Regina Lippold, zuletzt Inhaberin der (4.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf, mit Ablauf des Monats September 2026,
Pfarrer Andreas Neumann, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinde Potsdam-Drewitz, Kirchenkreis Potsdam, mit Ablauf des Monats September 2026,
Pfarrer Johannes Menard, zuletzt Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Altlandsberg, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, mit Ablauf des Monats September 2026.

Nr. 130Todesfälle

„Wo der Geist des Herrn ist da ist Freiheit“
(2. Korinther 3,17)
Heimgegangen ist
Pfarrer i. R. Manfred Martschink, zuletzt Pfarrer der ehemaligen St. Bartholomäus-Kirchengemeinde im ehemaligen Kirchenkreis Berlin Stadt I, jetzt Evangelische Kirchengemeinde Am Friedrichshain, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, am 28. August 2026,
Pfarrer i. R. Albrecht Rüttinger, zuletzt Pfarrer der ehemaligen Kirchengemeinde Spreenhagen, ehemaliger Kirchenkreis Fürstenwalde-Strausberg, jetzt Evangelische Gesamtkirchengemeinde an Löcknitz und Spree, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, am 10. August 2026.

V. Mitteilungen

Nr. 131Ausschreibung der Kur- und Urlauberseelsorge- und Kantoreneinsätze 2027

Mitarbeiten, wo andere Urlaub machen? Und die schönsten Orte Bayerns genießen? Bewerben Sie sich jetzt für unsere Kur- und Urlauberseelsorge- und Kantoreneinsätze 2027.
Viele Urlauber und Kurgäste haben ein großes Bedürfnis nach spirituellen Erfahrungen. Kirchengemeinden in bayerischen Kur- und Urlauberorten reagieren darauf mit besonderen Angeboten. Um sie in der Hochsaison 2027 (Mai bis September und Weihnachten) darin zu unterstützen, werden in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern ca. 70 Kur- und Urlauberseelsorgeeinsätze und 40 Kur- und Urlauberkantoreneinsätze ausgeschrieben.
Wir freuen uns auf Kolleg:innen aus ganz Deutschland, die lebensnah verkündigen, im Rahmen der örtlichen Kur- und Urlauberseelsorgekonzepte mitarbeiten und sich mit spirituellen Angeboten einbringen, oder die als Kirchenmusiker:innen auf ihre Weise zur Verkündigung beitragen und Gästen und Einheimischen besondere Musik-Momente schenken. Wichtig ist uns dabei ein Gespür für die volkskirchliche Situation von Kur- und Urlaubergemeinden.
Informationen zu den Einsätzen (drei bzw. vier Wochen) und Bewerbungsunterlagen können im Referat Kirche in Tourismus und Sport per E-Mail (tourismus@elkb.de) angefordert werden. Die Bewerbungen müssen per E-Mail auf dem Dienstweg und zusätzlich an oben genannter E-Mail-Adresse bis spätestens 21. Oktober 2026 vorliegen.
Die nächste Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts (Heft Nr. 11) erscheint am 25. November 2026. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 9. November 2026; zu veröffentlichende Texte bitte an: amtsblatt@ekbo.de.
Herausgeber und Redaktion:
Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin
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