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I. Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen

Nr. 21Zweite Verordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Anlage des Kapitalvermögens der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Vermögensanlageverordnung – VermAnlVO)

Vom 30. Januar 2026

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Die Kirchenleitung hat aufgrund von § 91 Nummer 7 des Kirchengesetzes über die Haushalts-, Kassen- und Vermögensverwaltung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (HKVG) vom 17. April 2010 (KABl. S. 87), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 20. April 2024 (KABl. Nr. 63 S. 133), die folgende Rechtsverordnung erlassen:
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§ 1

Die Rechtsverordnung über die Anlage des Kapitalvermögens der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Vermögensanlageverordnung VermAnlVO) vom 11. Dezember 2020 (KABl. 2021 Nr. 1 S. 2), zuletzt geändert durch Rechtsverordnung vom 16. Dezember 2022 (KABl. 2023 Nr. 2 S. 2), wird wie folgt geändert:
  1. § 3 wird wie folgt geändert:
    1. In Absatz 1 Buchstabe c) Doppelbuchstabe cc) werden nach der Angabe „Gas“ die Angaben „(inklusive Fracking, Tiefseeexploration und Bohrungen in der Arktis)“ eingefügt.
    2. In Absatz 1 Buchstabe c) Doppelbuchstabe ee) wird die Angabe „und“ durch die Angabe „oder“ ersetzt.
    3. Nach Absatz 1 Buchstabe c) Doppelbuchstabe hh) wird folgender Doppelbuchstabe ii) eingefügt:
      „ii) Cannabis und Cannabisprodukte zu nicht-medizinischen Zwecken herstellen,“.
  2. § 6 wird wie folgt geändert:
    1. In Absatz 1 wird in der Zeile „Alternative Kapitalanlagen (nur in Fremdverwaltung zulässig)“ die Angabe „20 %“ durch die Angabe „25 %“ ersetzt.
    2. In Absatz 2 wird in Satz 1 die Angabe „und Private Debt“ durch die Angabe „ , Private Debt und Infrastruktur“ ersetzt.
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§ 2

Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach dem Tag ihrer Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
Berlin, den 30. Januar 2026
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein
Bischof
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II. Bekanntmachungen

Nr. 22Genehmigung von neuen Kirchensiegeln

  1. Konsistorium Az.: 1312-03:82/020
    Berlin, den 23. Januar 2026
    Die Evangelische Kirchengemeinde am Pfingstberg zu Potsdam, Kirchenkreis Potsdam, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EV. KIRCHENGEMEINDE AM PFINGSTBERG ZU POTSDAM“.
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  2. Konsistorium Az.: 1312-03:57/080
    Berlin, den 30. Januar 2026
    Die Evangelische Kirchengemeinde Basdorf-Wandlitz-Zühlsdorf, Evangelischer Kirchenkreis Barnim, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „1“ und „2“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EV. KIRCHENGEMEINDE BASDORF-WANDLITZ-ZÜHLSDORF“.
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  3. Konsistorium Az.: 1312-03:90/076
    Berlin, den 6. Februar 2026
    Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde St. Petri Ketzin, Evangelischer Kirchenkreis Havelland, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EV. GESAMTKIRCHENGEMEINDE ST. PETRI KETZIN“.
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Nr. 23Außergeltungsetzung von Kirchensiegeln

  1. Konsistorium Az.: 1312-03:82/020
    Berlin, den 23. Januar 2026
    Das bisherige Kirchensiegel der Evangelischen Kirchengemeinde am Pfingstberg zu Potsdam mit der Umschrift „EV. PFINGSTKIRCHENGEMEINDE POTSDAM“, Kirchenkreis Potsdam, wird außer Geltung gesetzt.
  2. Konsistorium Az.: 1312-03:57/080
    Berlin, den 30. Januar 2026
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Basdorf mit der Umschrift „EVANG. KIRCHENGEMEINDE BASDORF“, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Wandlitz mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE WANDLITZ“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Zühlsdorf mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE ZÜHLSDORF“, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Barnim, werden außer Geltung gesetzt.
  3. Konsistorium Az.: 1312-03:90/076
    Berlin, den 6. Februar 2026
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde St. Petri Ketzin mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE ST. PETRI KETZIN“, Evangelischer Kirchenkreis Havelland, wird außer Geltung gesetzt.

Nr. 24Staatliche Anerkennung des Kirchengesetzes zur Änderung kirchensteuerrechtlicher Vorschriften
(6. Kirchensteuerrechtsänderungsgesetz – 6. KiStRÄG)

Das Kirchengesetz zur Änderung kirchensteuerrechtlicher Vorschriften (6. Kirchensteuerrechtsänderungsgesetz – 6. KiStRÄG) vom 21. November 2024 (KABl. Nr. 205 S. 381) wurde durch
  1. das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 9. Januar 2025 staatlich anerkannt,
  2. die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin am 14. Januar 2025 staatsaufsichtlich anerkannt,
  3. das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg am 16. Januar 2025 staatlich anerkannt,
  4. das Sächsische Staatsministerium der Finanzen am 20. Januar 2025 staatlich anerkannt und
  5. das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt am 28. Mai 2025 staatlich anerkannt.

Nr. 25Staatliche Anerkennung des Kirchengesetzes zur Änderung kirchensteuerrechtlicher Vorschriften
(7. Kirchensteuerrechtsänderungsgesetz – 7. KiStRÄG)

Das Kirchengesetz zur Änderung kirchensteuerrechtlicher Vorschriften (7. Kirchensteuerrechtsänderungsgesetz – 7. KiStRÄG) vom 4. April 2025 (KABl. Nr. 63 S. 121) wurde durch
  1. das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 19. Mai 2025 staatlich anerkannt,
  2. das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg am 13. Juni 2025 staatlich anerkannt,
  3. das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt am 28. Mai 2025 staatlich anerkannt,
  4. das Sächsische Staatsministerium der Finanzen am 23. Juni 2025 staatlich anerkannt und
  5. die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin am 14. Januar 2026 staatsaufsichtlich anerkannt.

Nr. 26Beschluss über die Gesamt- und Belegungspläne der Friedhöfe des
Evangelischen Friedhofsverbands Berlin Stadtmitte

Der Vorstand des Evangelischen Friedhofsverbands Berlin Stadtmitte hat in seiner Sitzung vom 18. November 2025 die verbundenen Gesamt- und Belegungspläne einschließlich der jeweiligen zusätzlichen Gestaltungsvorschriften mit Stand 11/2025 für die nachfolgend aufgeführten Friedhöfe beschlossen:
2.1 Region Süd: Alter Luisenstadt, Alter St. Jacobi, Bethlehem I und Böhmische Brüdergemeine, Dreifaltigkeit I, Dreifaltigkeit II, Dreifaltigkeit III, Emmaus, Friedrichswerder, Jerusalem I, Jerusalem II, Jerusalem III, Jerusalem IV, Jerusalem V, Neuer Luisenstadt, Neuer St. Jacobi, St. Simeon-St. Lukas, St. Thomas, Zum Heiligen Kreuz,
2.2 Region Ost: Alt-Stralau, Alter St. Marien-St. Nikolai, Georgen-Parochial I, Georgen-Parochial II, Georgen-Parochial III, Georgen-Parochial IV, Georgen-Parochial V, Neuer St. Marien-St. Nikolai, Segen, St. Andreas-St. Markus, Petri-Luisenstadt,
2.3 Region Nord: Dorotheenstadt I, Dorotheenstadt II, Dorotheenstadt III, Elisabeth I, Elisabeth II, Frieden-Himmelfahrt, Gethsemane, Golgatha-Gnaden, Nazareth I, Sophien II, Sophien III, St. Johannes-Evangelist, St. Johannis I, St. Johannis II, St. Paul, St. Philippus Apostel, Zion.
Die verbundenen Gesamt- und Belegungspläne werden ab Veröffentlichung dieses Hinweises dauerhaft auf den jeweiligen Friedhöfen öffentlich ausgehängt. Die jeweiligen zusätzlichen Gestaltungsvorschriften können in der für den Friedhof zuständigen Hauptverwaltung der Region während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die Hauptverwaltungen befinden sich:
Region Nord: Holländerstraße 36, 13407 Berlin (Reinickendorf),
Region Ost: Landsberger Allee 48-50, 10249 Berlin (Friedrichshain-Kreuzberg),
Region Süd: Hermannstraße 184, 12049 Berlin (Neukölln).
Die Öffnungszeiten der Hauptverwaltungen sind auch im Internet unter „www.evfbs.de“ zu finden.

III. Stellenausschreibungen

Nr. 27Ausschreibung der Stelle einer Leitung des Referats für Pfarrpersonal und Spezialpfarrämter, Seelsorge und Personalentwicklung (w/m/d) im Konsistorium

Zum 1. Dezember 2026 ist die Stelle einer Referatsleitung für „Pfarrpersonal und Spezialpfarrämter, Seelsorge und Personalentwicklung“ (Referat 3.2) mit einem Beschäftigungs- bzw. Dienstumfang von 100 % (Besoldungsgruppe A 15/Entgeltgruppe 15 TV-EKBO) im Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) zu besetzen.
Bewerbungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Evangelischen Theologie, ein Zweites Theologisches bzw. Gemeindepädagogisches Examen sowie die Ordination. Erfahrungen im Gemeindepfarrdienst, in der Personalentwicklung und Leitung von Mitarbeitenden sowie eine abgeschlossene pastoralpsychologische Qualifikation und Berufserfahrung in einem Feld der Spezialseelsorge werden erwartet.
Folgende Aufgaben sind vorrangig zu erfüllen:
  • Bearbeitung der inhaltlichen und organisatorischen Fragen einschließlich der Personalverantwortung für die Pfarrer:innen der Spezialseelsorge,
  • Bearbeitung der entsprechenden Haushaltsangelegenheiten,
  • das Aushandeln von Finanzierungen mit den Ländern und mit anderen Träger:innen,
  • Verantwortung für pfarrdienstliche Angelegenheiten eines Sprengels in der EKBO,
  • Zuständigkeit für die Grundsatzfragen der Seelsorge in der EKBO,
  • im Bereich der Personalentwicklung die Begleitung des ordinierten Personals bei beruflicher Standortbestimmung und in Veränderungsprozessen,
  • Mitverantwortung für Funktionspfarrstellen.
Von der zukünftigen Stelleninhaberin oder dem zukünftigen Stelleninhaber werden eine ausgeprägte kommunikative Kompetenz, Organisationsgeschick und Durchsetzungskraft erwartet, Empathie für die Menschen in ihrem bzw. seinem Umfeld, Fähigkeit zur konstruktiven Zusammenarbeit, auch innerhalb der Ökumene, Fähigkeit zu und Lust an der abteilungsinternen Teamarbeit. Die Angelegenheiten im Referat sind innerhalb der Anliegen der gesamten Abteilung zu regeln und zu führen.
Von der Bewerberin bzw. dem Bewerber wird die Bereitschaft zur Wahrnehmung von Terminen außerhalb Berlins, in den Abendstunden und an Wochenenden und einer umfangreichen Reisetätigkeit erwartet. Ein Führerschein der Klasse B wird vorausgesetzt. Der Dienstsitz ist Berlin.
Weitere Auskünfte erteilt der Leiter der Abteilung 3 Oberkonsistorialrat Dr. Christoph Vogel, E-Mail: c.vogel@ekbo.de. Bewerbungen werden bis zum 13. März 2026 erbeten an das Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Abteilung P 2, z. Hd. Konsistorialpräsidentin Dr. Viola Vogel, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin, oder an bewerbung@ekbo.de.

Nr. 28Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die (2.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Neukölln ist mit 100 % Dienstumfang ab dem 1. September 2026 für die Dauer von sechs Jahren neu zu besetzen.
    Das Vivantes Klinikum Neukölln ist ein akademisches Lehrkrankenhaus der Maximalversorgung und mit über 1.300 Betten eines der größten in Berlin. Es umfasst nahezu alle medizinischen Fachdisziplinen sowie eines der größten Geburts- und Pränatalzentren Berlins. Die soziale und kulturelle Situation des Neuköllner Bezirks spiegelt sich im Krankenhaus bei Patient:innen sowie Mitarbeitenden wider.
    Die Seelsorge wird geschätzt und ist im Alltag der Klinik präsent. Das ökumenische Team arbeitet mit Schwerpunkten in der Palliativmedizin, Psychiatrie, in verschiedenen onkologischen Zentren und im Mutter-Kind-Zentrum mit dem Schwerpunkt in der Geburtsmedizin.
    Mit der zu besetzenden Stelle ist der Schwerpunkt des Mutter-Kind-Zentrums verbunden, die mehrmals jährlich stattfindenden Beisetzungen der stillgeborenen Kinder sowie die Begleitung der Sternenkinderfamilien.
    Zum Team gehört derzeit ein evangelischer Seelsorger (100 %) und ein katholischer Seelsorger (50 %).
    Das Team freut sich auf eine Pfarrperson, die Freude hat, die Seelsorge in ökumenischer Verbundenheit zu gestalten, die grundsätzlich für alle Menschen offen ist, unabhängig von Religion und Weltanschauung, und die Seelsorge als eine Kernaufgabe evangelischer Kirche vertritt.
    Dazu gehören
    • Besuche am Krankenbett,
    • Gespräche mit An- und Zugehörigen und
    • Seelsorge an Mitarbeitenden des Klinikums,
    • Zusammenarbeit mit den Psychosozialen Diensten (Psychoonkologie, Sozialdienst u. a. m.),
    • zukünftig angestrebte Mitarbeit und Präsenz im Ethikkomitee.
    Notwendig ist die Einbindung in die Strukturen der Klinik (regelmäßiger Kontakt zu der Regionaldirektion, Mitarbeit im klinischen Ethikkomitee und punktuell bei Weiterbildungen in den Stationsteams).
    Erwartet wird
    • die regelmäßige Teilnahme an den Pfarrkonventen und den Seelsorgefachkonventen sowie
    • die Vernetzung der Arbeit im Kirchenkreis,
    • die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den sich entwickelnden ehrenamtlichen Diensten.
    Zurzeit befinden sich verschiedene ehrenamtliche Dienste im Aufbau (Grüne Damen, ehrenamtliche muslimische/interreligiöse Seelsorge/ehrenamtliche Schulungen auf Kirchenkreisebene).
    Der Dienst schließt eine im Team geregelte Erreichbarkeit ein. Sonntägliche Gottesdienste und Kasualgottesdienste haben ihren festen Platz im Klinikalltag. Die Betreuung des Raums der Stille ist dem Seelsorgeteam anvertraut.
    Vorausgesetzt wird eine zwölfwöchige Klinische Seelsorgeausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation gemäß den Richtlinien für die Krankenhausseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 8. September 2023. Erwartet wird ebenso die Bereitschaft zur Supervision. Eine Kollegiale Beratung/Intervision der Seelsorgenden im Kirchenkreis ist vorhanden.
    Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Steffen Madloch, E-Mail: steffen.madloch@gemeinsam.ekbo.de, die Landespfarrerin für Krankenhaus- und Altenpflegeheimseelsorge Anne Heimendahl, Telefon: 030/24344-232, sowie der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Neukölln Dr. Christian Nottmeier, Telefon: 030/68904140.
    Bewerbungen werden bis zum 25. März 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  2. Im Evangelischen Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf ist die (3.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 75 % Dienstumfang wieder zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Das Krankenhaus Emil von Behring ist ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung mit rund 500 Betten im Südwesten der Hauptstadt. Die Klinik verfügt über ein breites und modernes Leistungsspektrum und ist aufgrund seiner Historie eng mit dem Berliner Südwesten verbunden.
    Das Angebot der Seelsorge gilt grundsätzlich allen erkrankten Menschen, ihren An- und Zugehörigen und auch den Mitarbeitenden im Behandlungsteam, unabhängig von Glauben, Religion und Weltanschauung.
    Es besteht eine intensive Vernetzung der Klinikseelsorge mit den Mitarbeitenden, besondere Schwerpunkte der Seelsorge sind in der Klinik für Palliativmedizin und Geriatrie zu finden. In engem Austausch mit allen Professionen ist die Seelsorge im Rahmen des Palliativdienstes in allen Bereichen der Klinik tätig. Die Sorge um spirituelle Themen, Nöte, Fragen und Ressourcen prägt das Selbstverständnis dieser Arbeit.
    Zur Seelsorge im Helios Klinikum Emil von Behring gehört:
    • die Begleitung von Patient:innen, An- und Zugehörigen durch Dasein und Beistand in biographischen Zäsuren und am Lebensende,
    • die Vermittlung von Seelsorgeangeboten anderer Religionsgemeinschaften (Spiritual Care),
    • Bereitschaft, in der Seelsorge im Team zu arbeiten,
    • Seelsorge für das Team, Gestaltung von Aussegnungen und Gedenkfeiern etc.,
    • Fortbildungsangebote für unterschiedliche Berufsgruppen,
    • Präsenz nicht nur im Krankenhaus, sondern Teilnahme an Pfarrkonventen und am Gesamtkonvent für KHS/APHS,
    • Vernetzung mit den Seelsorgenden im Kirchenkreis.
    Der Kirchenkreis und das Krankenhaus freuen sich auf eine teamorientierte und ausstrahlungsstarke Person mit seelsorglicher Qualifikation, die Kenntnisse in medizinethischen Fragestellungen mitbringt und mit großer Freude am interprofessionellen Dialog selbstbewusst evangelisch ist.
    Zum Seelsorgeteam gehören eine Diakonin, eine kreiskirchliche Mitarbeiterin, die sich um die Betreuung geflüchteter Patient:innen und ihrer Familien kümmert, sowie ein katholischer Seelsorger, mit dem die Seelsorge im Krankenhaus in vertrauensvoller Zusammenarbeit wahrgenommen wird.
    Der Kirchenkreis bietet:
    • die Möglichkeit einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung,
    • einen Zuschuss zum BVG Jobticket,
    • eine gute Begleitung und Vernetzung im Konvent der Krankenhausseelsorgenden und im Pfarrkonvent,
    • die Möglichkeit zur fachlichen und persönlichen Fortbildung und Supervision.
    Bewerbungsvoraussetzung ist eine klinische Seelsorgeausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation gemäß den Richtlinien für die Krankenhausseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 8. September 2023.
    Weitere Auskünfte erteilen Diana Scharfenberg, Telefon: 030/81021049, die stellvertretende Superintendentin Sapna Joshi, Telefon: 030/200094011, E-Mail: sapna.joshi@teltow-zehlendorf.de, und die Landespfarrerin für Krankenhausseelsorge Anne Heimendahl, Telefon: 030/ 24344-232, E-Mail: anne.heimendahl@gemeinsam.ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 25. März 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  3. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Am Bärwalder See, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.
    Im Herzen von Europa kennt man seine Nachbarn. Zwischen Heide und Teichen findet man die Ruhe der Natur. Am größten Binnensee Sachsens ist eine wiedergewonnene Schönheit inmitten des Strukturwandels der Lausitz spürbar. Hier sind die Kirchengemeinden mit ihrer Verwurzelung im vielfältigen Leben auf dem Land verortet. Die Gemeinden suchen nach dem, was verbindet: die zu bewahrende Tradition und den Wert des Neuaufbruchs, Kirche und Dorfgemeinschaft mit dem intensiven Vereinsleben, das sorbische und das schlesische Erbe, Arbeit und ein guter Ort für Kinder, denen der Schatz des Glaubens weitergegeben wird.
    Vor allem aber suchen die Gemeinden die lebendige Verbindung mit Jesus Christus. Diese wird in der Zusammenarbeit mit der selbstständigen Ev.-luth. Kirche und dem CVJM geteilt. Die Gemeinden sind dankbar für die Impulse der Herrnhuter Brüdergemeine im Land der Losungen und Sterne.
    Fünf Kirchengemeinden arbeiten im Pfarrsprengel bewährt zusammen und intensivieren derzeit diesen Prozess. Hier sind Menschen, die nicht nur reden, sondern machen. Sie sind mit Gottvertrauen dabei und auf sie kann man bauen.
    Im Pfarrsprengel sind zwei Gemeindepädagogen für Kinder und Jugendliche da. Chöre, Bläser:innen, eine Band und ein Dutzend ehrenamtliche Organistinnen und Organisten bereichern das Gemeindeleben. Eine Gruppe im Prädikant:innen- und Lektor:innendienst wirkt mit ihrer Liebe zum Gottesdienst dort, wo das Herz der Gemeinden schlägt. Hilfe bei allen Verwaltungsaufgaben gewährleisten drei Mitarbeiterinnen in den Büros. Der Pfarrdienst geschieht in Dienstgemeinschaft mit einem weiteren Pfarrer im Pfarrsprengel. Darüber hinaus gibt es eine gute Zusammenarbeit mit einem aktiven Pfarrteam aus den Nachbargemeinden und im Pfarrkonvent. Dieser versteht sich als geistliche Gemeinschaft.
    Die Gemeindeglieder freuen sich auf eine Wegbegleitung, die mit Liebe zum Wort Gottes und zu den Sakramenten für die Seele sorgt. Der hauptsächliche Dienst- und Verantwortungsbereich wird in den Kirchengemeinden Klitten und Nochten-Boxberg liegen.
    In Klitten steht ein geräumiges Pfarrhaus mit Garten neben der Kirche bereit. Eine evangelische Kindertagesstätte ist vor Ort, Grundschulen und weiterführende Schulen in den Nachbardörfern. Es gibt öffentlichen Nahverkehr und Zuganbindung, für den Dienst ist aber ein Pkw erforderlich.
    Wer mehr von den Gemeinden erfahren will, besuche gern die Homepage www.kirche-baerwalder-see.de und auch die kommunalen Seiten, z. B. www.boxberg-ol.de oder www.gemeinde-kreba-neudorf.de.
    Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Albrecht Bönisch, Telefon: 035893/6428, E-Mail: pfarrer@kirche-kreba.de, sowie Superintendent Daniel Schmidt, Telefon: 03588/259139, E-Mail: superintendetur@kirchenkreis-sol.de.
    Bewerbungen werden bis zum 25. März 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  4. Die (1.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Prignitz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 100 % Dienstumfang wieder zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Einsatzort ist das Kreiskrankenhaus Prignitz in Perleberg, ein Krankenhaus der Regelversorgung. Es verfügt über 404 Betten mit acht Fachbereichen sowie einer Intensivstation und einem palliativen Bereich. Zugehörig sind zwei Senior:innenpflegezentren mit jeweils 78 Bewohner:innen.
    Bewerberinnen und Bewerber sollen nach den Richtlinien für Krankenhaus- und Altenpflegeheimseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 8. September 2023 (KABl. Nr. 124 S. 226) eine klinische Seelsorgeausbildung durchlaufen oder eine vergleichbare Qualifikation erworben haben.
    Tätigkeitsfelder:
    • seelsorgliche Begleitung von Patienten:innen sowie deren An- und Zugehörigen,
    • Zusammenarbeit mit dem interdisziplinären Team und dessen Vernetzung, einschließlich des Palliativbereichs,
    • Mitarbeit im Ethikkomitee,
    • seelsorgliche Begleitung der Mitarbeiter:innen des Kreiskrankenhauses und der dazugehörenden Senior:innenpflegezentren,
    • Gestaltung von Gottesdiensten,
    • Mitwirkung im Mitarbeiter:innenkonvent des Kirchenkreises,
    • Teilnahme an den Fachtagungen der Krankhaus- und Altenpflegeheimseelsorge,
    • ökumenische Zusammenarbeit,
    • Mitwirkung bei internen und öffentlichen Veranstaltungen der Unternehmensgruppe ELBMED Prignitz,
    • Fort- und Weiterbildungsangebote für Mitarbeiter:innen,
    • Öffentlichkeitsarbeit,
    • Vernetzung von Krankenhaus, Senior:innenpflegezentren, Ortsgemeinde und Gemeinden im Kirchenkreis.
    Weitere Auskünfte erteilen die Landespfarrerin für Krankenhaus- und Altenpflegeheimseelsorge Anne Heimendahl, Telefon: 030/24344-232, und die stellvertretenden Superintendenten des Evangelischen Kirchenkreises Prignitz Alexander Bothe, Telefon: 033979/50154, und Holger Frehoff, Telefon: 03395/700938.
    Bewerbungen werden bis zum 25. März 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.

Nr. 29Erneute Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. In der Gefängnisseelsorge im Land Brandenburg ist die (9.) landeskirchliche Pfarrstelle für den Dienst in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Luckau-Duben ab 1. Januar 2026 mit 100 % Dienstumfang für die Dauer von sechs Jahren zu besetzen.
    Die 2005 eröffnete JVA Luckau-Duben ist die modernste und mit 273 Haftplätzen die drittgrößte Justizvollzugsanstalt des Landes Brandenburg. Weitere 101 Haftplätze im offenen Vollzug befinden sich in der Außenstelle in Spremberg. Die JVA Luckau-Duben ist die einzige Haftanstalt im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, in der Frauen und Männer untergebracht sind: 188 männliche und 64 weibliche Gefangene in Duben und 49 Männer und 52 Frauen im offenen Vollzug in Spremberg. Mehr als 200 Mitarbeiter:innen sind im Vollzugsdienst beschäftigt, darunter Psycholog:innen, Pädagog:innen und Sozialarbeiter:innen. Neben den anstaltseigenen Arbeitsplätzen gibt es auch Arbeitsplätze in Eigenbetrieben und Unternehmen innerhalb der JVA.
    Zu den Aufgaben der Gefängnisseelsorge gehören:
    • Seelsorge in Einzelgesprächen,
    • Gottesdienste und spirituelle Angebote,
    • Gruppenarbeit mit Gefangenen,
    • ökumenische Zusammenarbeit,
    • Teilnahme an Konventen und fachspezifischen Fortbildungen.
    Erwartet werden:
    • seelsorgliche Kompetenz im Umgang mit Menschen im Strafvollzug, deren Zu- und Angehörigen sowie den Mitarbeitenden im Strafvollzug,
    • KSA-Ausbildung,
    • Fähigkeit zu sensibler und einfühlsamer Kommunikation,
    • Einhaltung des Schutzkonzepts,
    • regelmäßige Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt,
    • Selbstreflexion und Rollenklarheit,
    • lebensnahe Gottesdienste,
    • Gruppenarbeit und Veranstaltungen,
    • ökumenische Zusammenarbeit mit der katholischen Seelsorge,
    • Freude an der aktiven Mitarbeit im landeskirchlichen Gefängnisseelsorgekonvent,
    • Berufserfahrung einschließlich pfarramtlicher Verwaltungsaufgaben.
    Geboten werden:
    • Hospitation zur Dienstvorbereitung und eine begleitete Einführungsphase,
    • ein strukturierter Pfarrdienst mit festen Dienstzeiten,
    • Fachberatung durch den oder die Landespfarrer:in für Gefängnisseelsorge,
    • Supervisionen,
    • fachspezifische Fortbildungen für Gefängnisseelsorge,
    • die Dienstgemeinschaft im Konvent (regelmäßige Konventstreffen, Jahresrüste),
    • Beratung und Begleitung durch das Referat Spezialseelsorge im Konsistorium.
    Eine Dienstwohnung ist nicht vorhanden. Es wird erwartet, dass der Wohnort so liegt, dass die JVA in Rufbereitschaft erreicht werden kann.
    Weitere Auskünfte erteilt Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst, Telefon: 030/24344-286, E-Mail: s.habighorst@ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 25. März 2026 erbeten an das Konsistorium, Referat 3.2, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  2. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Hoyerswerda-Spreewitz im Evangelischen Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Hoyerswerda-Spreewitz wurde von den Evangelischen Kirchengemeinden Hoyerswerda-Neustadt und Spreewitz zum 1. Januar 2023 gebildet. Zu ihr gehören die beiden Ortskirchen Hoyerswerda-Neustadt und Spreewitz.
    Die Gemeinde in Hoyerswerda-Neustadt wurde erst 1966 mit dem Aufbau der Neustadt für die Braunkohleindustrie gegründet. Die Wahl des Namens „Martin-Luther-King“ für das Gemeindezentrum prägt seit 1969 das Gemeindeleben, das immer die gesamtgesellschaftliche Verantwortung im Blick behielt.
    Die Ortskirche Spreewitz ist ländlich geprägt und hat eine jahrhundertealte sorbische Geschichte, die aber heute nur noch selten in den Blick kommt. Das Hauptdorf Spreewitz wird optisch dominiert von der schmucken Fachwerkkirche aus dem Jahr 1688, eine 1906 erbaute Filialkirche befindet sich in Burghammer.
    Die Kirchengemeinde wünscht sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der gemeinsam mit dem Gemeindekirchenrat und den Ortskirchenräten Hoyerswerda-Neustadt und Spreewitz die Gesamtkirchengemeinde weiter entwickeln und gestalten möchte. Unterstützt wird die neue Pfarrperson dabei von einer Mitarbeiterin im Kirchenbüro (26 %-Anstellung), einer Katechetin (50 %-Anstellung), einer Kantorin (16 %-Anstellung), die auch die Reinigung des Martin-Luther-King-Hauses mit übernommen hat (13 %-Anstellung), und vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern.
    Der Dienstsitz (das Amtszimmer) befindet sich im Martin-Luther-King-Haus in Hoyerswerda-Neustadt. Eine Dienstwohnung steht nicht zur Verfügung. Der Gemeindekirchenrat ist bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung behilflich.
    Der Führerschein Klasse B und ein eigener Pkw sind erforderlich.
    Weitere Auskünfte erteilen Katrin Oswald, Telefon: 035725/70026, Elke Jensch, Telefon: 03563/92657, und der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Schlesische Oberlausitz Daniel Schmidt, Telefon: 03588/259141.
    Bewerbungen werden bis zum 25. März 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.

Nr. 30Stellenangebot

Der Evangelische Mission Weltweit e. V. hat um die Veröffentlichung des folgenden Stellenangebots gebeten:
Die Evangelische Mission Weltweit e. V. (EMW) mit Sitz in Hamburg ist eine Gemeinschaft von evangelischen Kirchen, Werken und Verbänden in Mission und Ökumene. Neun Missionswerke, fünf Freikirchen, fünf Verbände und die Evangelische Kirche in Deutschland bilden den Dachverband der evangelischen Missionswerke. Gleichzeitig agiert die EMW als Fachverband für ökumenische Weltmission und Missionstheologie für Mitglieder und assoziierte Organisationen.
Für die Nachfolge des ausgeschiedenen Direktors suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und profilierte Persönlichkeit und Theolog:in als Direktor oder Direktorin der Evangelischen Mission Weltweit e.V. (m/w/d).
Ihre Gestaltungsmöglichkeiten:
  • Mit tiefer Überzeugung und Begeisterung vertreten Sie die Ziele und Interessen der EMW gegenüber Kirche, Politik, Gesellschaft und internationalen Partner:innen entsprechend der in der Satzung verankerten Grundsätze.
  • Gerne übernehmen Sie die strategische und konzeptionelle Leitung der EMW inklusive Organisation, Personalführung und Finanzverantwortung – stets in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand, dem Kollegium und dem Team der Geschäftsstelle.
  • Gleichzeitig Dach- und Fachverband zu sein, stellt für Sie eine besonders reizvolle Konstellation dar und fordert Sie heraus, die Zusammenarbeit mit den Mitgliedsorganisationen und Kooperationspartnern kontinuierlich zu optimieren.
  • Ihre Gradlinigkeit und Beharrlichkeit helfen Ihnen, die Weiterentwicklung unserer international agierenden Organisation aktiv zu gestalten und die interkulturelle Kompetenz im Team zu fördern.
  • Den finanziellen Herausforderungen im Kontext der gesellschaftlichen Entwicklungen und der sich stark verändernden missionarischen wie ökumenischen Arbeit treten Sie entschlossen gegenüber.
  • Betriebswirtschaftliches Denken ist Ihnen nicht fremd und Sie sind damit vertraut, dieses mit inhaltlichen Weiterentwicklungen zu verknüpfen.
Ihr Profil:
  • Sie sind ein:e ordinierte:r Theolog:in und konnten bereits Leitungserfahrung in kirchlichen, missionarischen oder ökumenischen Organisationen sammeln.
  • Durch ihre Mitarbeit im Themenfeld von Mission und Ökumene haben Sie eine besondere Kompetenz entwickelt für deren Belange und Herausforderungen. Eine längere Auslandserfahrung ist wünschenswert, aber nicht Bedingung.
  • Sie bringen ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten, strategisches Denkvermögen und ein sicheres Gespür für interkulturelle Zusammenarbeit mit, um Entwicklungen und erforderliche Entscheidungen zu forcieren.
  • Sie sind vertraut mit der Arbeit von Gremien, Verbänden und internationalen Netzwerken und kommunizieren auch in der englischen Sprache verhandlungssicher.
  • Mit Ihrem authentischen Auftreten und Ihrer Integrationsfähigkeit entwickeln Sie eine besondere Teamfähigkeit in der Zusammenarbeit mit den anderen Referent:innen.
Darauf können Sie sich freuen:
  • Als Beamt:in erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Besoldung nach A 16 BBesO, ohne Beamt:innenstatus ist die Vergütung analog.
  • Es erwartet Sie eine sinnstiftende und vielseitige Führungsaufgabe im internationalen kirchlichen Kontext.
  • Ein engagiertes und kompetentes Team freut sich auf Sie.
  • Die vielen Netzwerke, Kontakte und Anspruchsgruppen mit ihren vielfältigen Kompetenzen, Erfahrungen und Erwartungen machen die Arbeit bunt und reizvoll.
  • Die Arbeit ist geprägt durch ein hohes Maß an Gestaltungsspielraum bei der Weiterentwicklung der EMW.
  • Freuen Sie sich auf einen attraktiven Arbeitsplatz im Herzen Hamburgs.
Informieren Sie sich gerne unter https://mission-weltweit.de/
Sie möchten sich bewerben? Scannen Sie den QR-Code oder besuchen Sie: https://hinnenthal-consulting.onlyfy.jobs/job/ob332y2s
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Sie sind neugierig geworden und möchten mehr erfahren? Für einen telefonischen Erstkontakt steht Ihnen Herr Hans-Werner Hinnenthal von der von uns beauftragten Personalberatung Hinnenthal Consulting unter Tel. +49171-8512581 gerne zur Verfügung. Umfassende Diskretion ist selbstverständlich garantiert!
Hinnenthal Consulting – Petersberg 31 – 33803 Steinhagen – https://www.hinnenthal-consulting.de

IV. Personalnachrichten

Nr. 31Nachrichten und Personalien

Berufen oder eingestellt in den Probedienst wurde:
Anna Ferrario als ordinierte Gemeindepädagogin mit Wirkung vom 1. Februar 2026.
Berufen in das Dienstverhältnis auf Lebenszeit wurde:
Pfarrerin Sophie Tätweiler mit Wirkung vom 1. Februar 2026,
Pfarrerin Denise Völlmer mit Wirkung vom 1. Februar 2026.
Berufen in das Dienstverhältnis auf Zeit wurde:
Pfarrerin Christin Ostritz mit Wirkung vom 1. Februar 2026.
Berufen wurde:
die ordinierte Gemeindepädagogin Heike Richter zur Landespfarrerin für Gefängnisseelsorge der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz mit Wirkung vom 1. Januar 2026 bis zum Eintritt in den Ruhestand.
Übertragen wurde:
Pfarrer Olaf Glomke die (2.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung im Evangelischen Kirchenkreis Prignitz mit Wirkung vom 1. Februar 2026 bis zum Eintritt in den Ruhestand,
Pfarrerin Christin Ostritz die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Ahrensfelde-Mehrow-Eiche, Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, mit Wirkung vom 1. Februar 2026 bis zum Eintritt in den Ruhestand,
Pfarrerin Sophie Tätweiler die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Gropiusstadt-Dreieinigkeit, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, mit Wirkung vom 1. Februar 2026 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrerin Denise Völlmer die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Kremmen, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, mit Wirkung vom 1. Februar 2026 für die Dauer von zehn Jahren.
Beauftragt wurde:
Superintendent Dr. Christian Nottmeier mit der Stellvertretung der Generalsuperintendentin des Sprengels Berlin mit Wirkung vom 1. Januar 2026.
Verlängert wurde:
der Zeitraum der Übertragung der (5.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg auf die Pfarrerin Gertje-Froken Bolle über den 15. Februar 2026 hinaus bis zum Eintritt in den Ruhestand,
der Zeitraum der Übertragung der (10.) landeskirchlichen Schulpfarrstelle im Bereich der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht Fürstenwalde auf den Pfarrer Carl Christian Brockhaus über den 31. Januar 2026 hinaus für die Dauer von sechs Jahren,
die Beurlaubung von Pfarrerin Dr. Katja Bruns für den Dienst als Militärpfarrerin im Evangelischen Militärpfarramt Nordholz zu den bisherigen Bedingungen über den 31. Januar 2026 hinaus bis zum 30. Juni 2028,
die Beurlaubung von Pfarrer Heiko Schulz für den Dienst als Militärpfarrer im Evangelischen Militärpfarramt USA I in Reston/Virginia zu den bisherigen Bedingungen über den 31. Januar 2026 hinaus bis zum 31. März 2027.
In den Wartestand ist getreten:
Pfarrer Ralf Wenzel, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Lindenberg, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, mit Ablauf des Monats Januar 2026.
Beurlaubt wurde:
Pfarrer Dr. Oskar Hoffmann, zuletzt Inhaber der (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Weihnachtskirchengemeinde Berlin-Haselhorst im Kirchenkreis Spandau, mit Wirkung vom 1. Februar 2026 für die Dauer von sechs Jahren für den Dienst in der Humboldt-Universität zu Berlin.
In den Ruhestand ist getreten:
Pfarrer Stefan Ketschau, zuletzt Inhaber der (25.) landeskirchlichen Schulpfarrstelle im Bereich der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht Berlin-Süd, mit Ablauf des Monats Januar 2026.

Nr. 32Todesfälle

„Meinen Frieden gebe ich euch“
(Johannes 14,27)
Heimgegangen ist
Pfarrer i. R. Dr. Günter Berndt, zuletzt Pfarrer der ehemaligen Genezareth-Kirchengemeinde, jetzt Evangelische Kirchengemeinde Nord-Neukölln, Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, am 3. Januar 2026,
Pfarrerin i. R. Evamarie Koch, zuletzt Pfarrerin der ehemaligen Wichern-Kirchengemeinde, jetzt Evangelische Kirchengemeinde im Norden Spandaus, Kirchenkreis Spandau, am 26. November 2025,
Pfarrer i. R. Klaus Köller, zuletzt Pfarrer der ehemaligen Kirchengemeinde Woltersdorf, ehemals Kirchenkreis Strausberg, jetzt Evangelische Gesamtkirchengemeinde an Löcknitz und Spree, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, am 19. Dezember 2025.

V. Mitteilungen


Die nächste Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts (Heft Nr. 3) erscheint am 25. März 2026. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 9. März 2026; zu veröffentlichende Texte bitte an: amtsblatt@ekbo.de.
Herausgeber und Redaktion:
Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
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